Jedes Jahr ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Mitarbeiter über mögliche Gefahren, Vorschriften und Unfallrisiken am Arbeitsplatz im Umgang mit Flurförderzeugen aufzuklären. Da der genaue Ablauf aber variieren kann, gibt es viele Unklarheiten hinsichtlich der Umsetzung einer Unterweisung. Im Folgenden beantworten wir die fünf wichtigsten Fragen rund um Inhalte, Rahmenbedingungen und Kriterien der Unterweisung.
1. Wer darf eine Unterweisung durchführen?
Die Verantwortung, die Unterweisung durchzuführen, beziehungsweise durchführen zu lassen, liegt in erster Linie bei dem Unternehmer. Die direkte Durchführung der Unterweisung kann aber auch an eine andere Führungskraft übergeben werden, die über die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen in der Einweisung von Staplerfahrern verfügt. In der Praxis werden die Unterweisungen daher häufig von den direkten Vorgesetzten der Mitarbeiter geleitet, da sie die Abläufe kennen und mit den alltäglichen Prozessen vertraut sind. Häufig wird die Unterweisung mit Unterstützung einer Fachkraft in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt. Es dürfen auch externe Unterweisende hinzugezogen werden, wichtig ist aber, dass der Arbeitnehmer vorab deren Qualifikationen überprüft hat.
2. Ist ein Staplerschein für einen Unterweisenden notwendig?
Nein, der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein. Nichtsdestotrotz muss er gute Kenntnisse über die vor Ort eingesetzten Flurförderzeuge besitzen.
3. Welche Kriterien müssen bei der Unterweisung erfüllt werden?
Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis liefern zu können. Die Durchführung der Unterweisung muss allerdings mündlich erfolgen. Das hat den Vorteil, dass auf die Anliegen und Rückfragen der Mitarbeiter angemessen reagiert werden kann. Darüber hinaus muss die Unterweisung arbeitsplatzbezogen sein, um auf individuelle Begebenheiten eingehen zu können. Damit sichergestellt ist, dass die Unterweisung für den Staplerfahrer in vollem Umfang verständlich ist, muss sie in der Sprache des Mitarbeiters durchgeführt werden. Um zu garantieren, dass das gelernte Wissen über die Zeit nicht wieder verloren geht, werden die Unterweisungen in regelmäßigen Abständen wiederholt.
4. Gibt es bei Auszubildende, neuen Mitarbeitern oder Leasingpersonen Ausnahmen bei der Unterweisung?
Generell gilt, dass eine Unterweisung notwendig für jeden Staplerfahrer ist, unabhängig davon, welche Position er hat. Manchmal gibt es aber Abweichungen in welchen zeitlichen Abständen die Unterweisung durchgeführt werden. Bei minderjährigen Auszubildende ist beispielsweise eine häufigere Unterweisung vorgesehen (z. B. alle 6 Monate), bei volljährigen Auszubildenden hingegen reicht eine jährliche Unterweisung aus. Neue Mitarbeiter müssen vor der Ausübung des Berufs eine Einweisung erhalten, die unabhängig von der jährlichen Unterweisung ist und zusätzlich erfolgt. Ansonsten nehmen auch neue Mitarbeiter an der jährlichen Unterweisung teil. Mitarbeiter, die über eine Zeitarbeitsfirma befristet für das Unternehmen tätig sind, müssen auch in dem Unternehmen an der Unterweisung teilnehmen, da sie für die Zeit ihres Arbeitsverhältnisses als Mitarbeiter der Firma angesehen werden.
5. Muss eine Unterweisung bei Versäumnis nachgeholt werden?
Ja, die Unterweisung ist verpflichtend und darf nicht ausgesetzt werden. Wenn ein Mitarbeiter nicht an einer Unterweisung teilnehmen kann (z. B. wegen Krankheit) ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet einen neuen Termin festzulegen.