Der Kauf von Gabelstaplern und Flurförderzeugen ist ein Investment, das häufig mit sehr hohen Kosten verbunden ist und daher wohlüberlegt sein sollte. Neben zahlreichen anderen Punkten, die es beim Kauf zu beachten gilt, steht die Frage nach der Art des Erwerbs im Vordergrund: Ist es sinnvoll direkt zu kaufen oder ist mieten die bessere Wahl? Ist Leasing eine Option für mein Unternehmen?
Wir stellen in unserem Guide fünf Finanzierungsoptionen vor, die Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
1. Direktkauf:
Wer über ausreichend Liquidität verfügt, für den bietet sich der direkte Erwerb an. Zum einen ist es unkompliziert, da die Geräte sofort in den eigenen Besitz übergehen. Zum anderen lässt sich beim Direktkauf der Preis verhandeln. Denn der Verkäufer gewährt häufig lukrative Rabatte, da er direkt den gesamten Betrag für seine Ware bekommt und damit kein Ausfallrisiko entsteht. Alle anfallenden Kosten (Wartung, Reparaturen etc.) sowie die Entsorgung von ausgedienten Geräten trägt der Käufer. Beim Direktkauf wird die Investition vom Käufer bilanziert. Das hat den Vorteil, dass der Käufer aufgrund der aktiven Bilanzierung der Anschaffung öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen darf, sofern alle Förderbedingungen erfüllt werden.
2. Ratenkauf:
Fehlen die finanziellen Mittel für den Sofortkauf, ist der Ratenkauf eine gute Alternative. Dafür kann der Käufer einen Kredit bei seiner Hausbank aufnehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit den Kredit direkt bei der Partnerbank des Geräteherstellers aufzunehmen. Für den Käufer ergibt sich beim Ratenkauf der Vorteil, dass seine Liquidität geschont wird und die gleichbleibenden Raten über den festgelegten Zeitraum gut planbar sind. Auch beim Ratenkauf wird das Gerät in der Bilanz des Käufers aktiviert, wodurch er öffentliche Fördermittel beanspruchen darf.
3. Mieten:
Die Mietoption ist insbesondere für Unternehmen interessant, die Gabelstapler und Flurförderzeuge nur in geringem Umfang nutzen möchten und für einen überschaubaren Zeitraum benötigen. Anstatt also ein Gerät direkt zu kaufen, gibt es die Möglichkeit es nur für den benötigten Einsatzzeitraum anzumieten. Dabei kann der Mietzeitraum von wenigen Stunden bis hin zu einigen Monaten variieren. Je länger der Mietzeitraum, desto niedriger der Mietzins. Daher ist es sinnvoll, vorab zu kalkulieren wie lange das Gerät tatsächlich im Unternehmen zum Einsatz kommt. Neben einem flexiblen Mietzeitraum hat dieses Modell auch den Vorteil, dass in den monatlichen Mietraten auch Wartung, Reparaturen und Versicherungen abgedeckt sind. Vermietet werden die Geräte in der Regel direkt vom Hersteller, einem Händler oder einem herstellerunabhängigen Vermieter.
4. Mietkauf
Der klassische Mietkauf sieht vor, dass der Mieter innerhalb einer festgelegten Frist die gemietete Sache (z. B. Gabelstapler) kauft. Bis zum Ablauf dieser Frist zahlt der Mieter dem Vermieter monatliche Mietraten. Entweder zahlt der Mieter die gesamte Summe über die Mietraten während der vereinbarten Laufzeit ab oder begleicht zum Abschluss die restliche Kaufsumme. Mit Beginn des Mietverhältnisses ist der Stapler dann schon wirtschaftliches Eigentum des Unternehmens. Allerdings wird das juristische Eigentum erst mit einem abgeschlossenen Kauf auf das Unternehmen übertragen. Auch beim Mietkauf liegt die Bilanzierung beim Mietkäufer, was den Vorteil hat, dass es die Option gibt öffentliche Fördermittel zu erhalten.
5. Leasing
Leasing eignet sich für Unternehmen, die beispielsweise eine ganze Gabelstaplerflotte langfristig einsetzen wollen, aber nicht die Möglichkeiten oder das Interesse an einem Kauf haben. Die Leasingraten fallen in der Regel monatlich an und sind gleichbleibend, was für den Leasingnehmer liquiditätsschonend ist und Planungssicherheit ermöglicht. Während des Leasingzeitraums bleiben die Geräte Eigentum des Leasinggebers. Das hat einerseits den Vorteil, dass das Gerät nicht in das Firmenvermögen des Leasingnehmers übergeht und die Kosten somit sofort steuerlich abgesetzt werden können. Der Nachteil daran ist, dass der Leasingnehmer nur in Absprache mit dem Eigentümer (Leasinggeber) die Möglichkeit hat Veränderungen an den Geräten vorzunehmen. Zudem ist der Leasingnehmer für die Instandhaltung und Wartung verantwortlich. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer meistens die Möglichkeit die Geräte zum Restwert zu kaufen.