Der Stapler-Check: Das gibt es bei der jährlichen Inspektion zu beachten
Staplerfahrer können nur so viel leisten wie der Gabelstapler, den sie für ihre Aufgaben nutzen. Dafür müssen die Geräte in einem tadellosen Zustand sein. Der tägliche Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn ist zwar wichtig, einmal im Jahr müssen die Stapler aber auch auf Herz und Nieren geprüft werden. Dies geschieht nach den FEM 4.004-Richtlinien. Diese basieren auf der Vorschrift BGV D27 §37, die besagt, dass alle Flurförderzeuge jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden müssen. Bei der Inspektion nimmt der Prüfer alle Kriterien genau unter die Lupe, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeugs haben könnten. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die jährliche Inspektion.
Alle Kriterien, um die Prüfung sicher zu bestehen haben wir in einer kostenlosen Checkliste zusammengetragen. Hier können Sie sich die Checkliste per Mail zuschicken lassen:
Wer ist für die Durchführung der Inspektion verantwortlich?
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Gabelstapler, die in seinem Betrieb eingesetzt werden, einmal im Jahr geprüft werden. Oftmals ist die Inspektion im Wartungs- und Servicevertrag enthalten, wodurch die Prüfung durch den Lieferanten oder Händler der Gabelstapler durchgeführt wird. Wenn der Betrieb Anbaugeräte verwendet, die von einem Dritthersteller erworben worden sind, sind diese in der Regel nicht durch die Inspektion von dem Staplerhersteller abgedeckt. In diesem Fall sollte mit dem Hersteller der Anbaugeräte abgeklärt werden, wer für die Durchführung der Inspektion verantwortlich ist.
Wie läuft die Inspektion ab?
Der Umfang der Prüfung, Angaben zu festgestellten Mängeln, das Prüfungsergebnis sowie der Namen des Prüfers und das Prüfungsdatum werden schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten. Die Prüfung der Gabelstapler erfolgt nicht bei einer offiziellen Stelle, wie beispielsweise bei der TÜV-Prüfung, sondern kann direkt vor Ort im Betrieb druchgeführt werden.
Was wird bei der Inspektion überprüft?
Von den Bremssystemen über die Rissprüfung der Gabelzinke bis hin zu den Rädern – insgesamt werden die Stapler bei der großen jährlichen Prüfung nach zahlreichen Kriterien bewertet.
Dazu gehören unter anderem:
- Elektrische Ausrüstung
- Fahrerplatz
- Bedienelemente
- Hubeinrichtungen
- Lenkung
- Hydraulik
- Bremssysteme
Bei elektrischen Staplern ist auch die Inspektion der Ladegeräte verpflichtend. Dies ist in der DGUV V 3 geregelt, die für integrierte Ladegeräte alle vier Jahre eine Inspektion vorsieht. Externen Ladegeräten hingegen müssen nach VDE 0702 einmal jährlich geprüft werden. Liegt die Fehlerquote jedoch bei 2 Prozent oder höher, ist eine Inspektion bereits alle 6 Monate erforderlich.
Neben dem Gabelstapler werden auch die Anbaugeräte sowie die verwendete Zusatzausrüstung überprüft.
Die jährliche Prüfung wird durch eine kleine Prüfung, die ebenfalls auf den FEM 4.004-Richtlinien basiert, ergänzt. Dabei werden circa alle drei Monate Bolzen, Fahrgestell, Ketten und Gabeln auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
Zusatzprüfung für Diesel- und Gasstapler
Die Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern im Halleneinsatz müssen alle 6 Monate einer Abgasprüfung unterzogen werden. Dabei werden mit einem Rußmessgerät sowohl die Luftfilter- und Auspuffanlage als auch der Partikelfilter und die Motordrehzahl überprüft. Bei Staplern mit einem Flüssiggasmotor wird halbjährlich eine CO-Abgasuntersuchung und jährlich eine Inspektion der Gasanlage durchgeführt.
Jährliche Prüfungen: Mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe
Die regelmäßigen Inspektionen führen zwar kurzfristig zu Unterbrechungen in den Arbeitsabläufen, langfristig sparen sie aber viel Zeit und Ärger. Denn Defekte, beispielsweise bei Lenkung oder Bremsen haben häufig längere Verzögerungen zur Folge. Darüber hinaus reduziert die regelmäßige Wartung Unfallgefahren und die Stapler bleiben dem Betrieb dank der guten Pflege über viele Jahre erhalten.