Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ForkX Software

Stand: August 2023

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung regeln die zeitweise entgeltliche Nutzung der von ForkOn hergestellten Software mit der Bezeichnung ForkX zur Optimierung und besseren Verwaltung von Gabelstaplerflotten (die „ForkX Software“) sowie damit verbundene weitere Leistungen und Dienste (die „Nutzungsbedingungen“). Die Nutzungsbedingungen ergänzen den zwischen ForkOn und dem Kunden (der „Kunde“) abzuschließenden Kundenvertrag, der Einzelheiten der Vertragsbeziehung zwischen ForkOn und dem Kunden regelt, wie etwa die Anzahl der für die ForkX Software beim Kunden angemeldeten Gabelstapler, Preise, Rechteklausel Daten sowie Vertragslaufzeit (der „Kundenvertrag“), (Nutzungsbedingungen und Kundenvertrag nachfolgend gemeinsam der „Vertrag“).

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ForkOn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Vertragsgegenstand/Betreiber

1.1 Die ForkOn GmbH, Maximilian-Kolbe-Straße 19, 45721 Haltern am See, (nachfolgend der „Betreiber“ oder „ForkOn“) stellt dem Kunden die ForkX Software für die im Kundenvertrag vereinbarte Dauer zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (Software as a Service). Die ForkX Software verbleibt auf den Servern von ForkOn und/oder eines von ForkOn eingeschalteten Providers.

Über die Webseite www.ForkOn.de bietet ForkOn dem Kunden zudem verschiedene, mit der Nutzung der ForkX Software verbundene Dienstleistungen an, wie bestimmte Inhalte, Features und Funktionen, sowie die Einräumung von Speicherplatz zur Nutzung der ForkX Software (nachfolgend zusammen der „Dienst“). Funktionalitäten und Leistungsmerkmale der ForkX Software und des Dienstes ergeben sich aus der ForkX Softwarebeschreibung (Anlage 1 zum Kundenvertrag).

Der Kunde kann den Betreiber über die Telefonnummer +49 2364 94 799 74 oder per E-Mail unter info@forkon.de erreichen sowie schriftlich unter der o.g. Adresse oder unter Office Köln – die Adresse ist unter Kontakt auf der Webseite von ForkOn unter www.ForkOn.de angegeben.

1.2 Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und den von ForkOn betriebenen Systemen ist der Kunde verantwortlich. ForkOn arbeitet permanent an Verbesserungen und Weiterentwicklungen der ForkX Software und des Dienstes. ForkOn ist insoweit berechtigt, die ForkX Software sowie den Dienst im Rahmen des Zumutbaren durch laufende Updates und Upgrades anzupassen. Auf wesentliche Änderungen wird ForkOn den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Leistungsgegenstand ist daher die ForkX Software und der Dienst in ihrer jeweils aktuellen Ausprägung.

1.3 Die erstmalige Einrichtung der ForkX Software und des Dienstes für die Nutzung durch den Kunden erfolgt durch ForkOn.

2. Verfügbarkeit

2.1 ForkOn unternimmt große Anstrengungen, um die ForkX Software und den Dienst weitestgehend unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die definierte Verfügbarkeitszeit 24 Stunden an 7 Tagen je Woche. ForkOn gewährleistet dabei eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von mindestens 98,5% bezogen auf ein Kalenderjahr. Jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

2.2 Die Verfügbarkeitsquote wird folgendermaßen berechnet:

Verfügbarkeitsquote = (definierte Verfügbarkeitszeit – ungeplante Ausfallzeit) ./. definierte Verfügbarkeitszeit ≥ 98,5%

Dabei bedeutet:

  • Definierte Verfügbarkeit meint eine Verfügbarkeit von 24 Stunden an 7 Tagen je Woche ohne Anrechnung der folgenden Ausfallzeiten:
  • Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn ForkOn zum Einsatz von Virenschutzprogrammen verpflichtet ist und diese zum Zeitpunkt des IT-Angriffs nicht dem Stand der Technik entsprochen haben;
  • Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Kunden entstanden sind;
  • Ausfälle, die durch Wartungsarbeiten entstanden sind, die mit dem Kunden vereinbart worden sind oder aber unvorhergesehen erforderlich geworden sind.

2.3 Vereinbarungsgemäß führt ForkOn Wartungsarbeiten nur an Samstagen und Sonntagen sowie von Montag bis Freitag nur zwischen 20 Uhr und 7 Uhr durch.

3. Sorgfaltspflicht und Verantwortungsbereich des Kunden

3.1 ForkOn wird die im Kundenvertrag vereinbarte und somit berechtigte Zahl von Gabelstaplern für die Nutzung der ForkX Software und des Dienstes im Rahmen der Einrichtung für den Kunden anlegen. Die Registrierung für die berechtigte Nutzung der ForkX Software und des Dienstes erfolgt durch das Anlegen von individuellen Zugangsdaten. Der Kunde kann für jeden angemeldeten Gabelstapler beliebig viele Benutzer im System anlegen. Jeder Nutzer muss im System als Benutzer mit individuellen Zugangsdaten (Login) angelegt werden.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer zu verwalten. Die jeweiligen Zugangsdaten dürfen nur von der Person benutzt werden, für die sie eingerichtet wurden. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung der gleichen Zugangsdaten durch mehrere Personen ist nicht erlaubt. Die Wahl eines sicheren Passworts für den Zugang liegt ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers, so ist z.B. das Passwort „Passwort“ keine gute Idee. Für einen Missbrauch des Zugangs durch seine Mitarbeiter oder Dritte ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, den Kunden und seine Mitarbeiter trifft kein Verschulden am Missbrauch. Der Kunde hat darauf zu achten, dass berechtigte Nutzer gelöscht werden, wenn die entsprechenden Personen nicht mehr für den Kunden tätig sind.

3.3 Der Zugriff auf den Dienst am Anschlusspunkt unterliegt der Verantwortung des Kunden (z.B. hardware- und softwaretechnische Ausstattung der Clients und die Bereitstellung eines entsprechenden Internetzugangs des Kunden). Übergabepunkt für den Dienst und alle Anwendungsdaten ist der Anschlusspunkt der ForkOn Webseite an das öffentliche Internet.

3.4 Soweit ForkOn-Softwarekomponenten zur Nutzung der ForkX Software und des Dienstes beim Kunden installiert werden müssen, obliegt dem Kunden die betriebsbereite Bereitstellung der erforderlichen Systemumgebung sowie die Installation und Konfiguration dieser Softwarekomponenten.

3.5 Der Kunde ist für die Einhaltung eventuell bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der mit der ForkX Software und dem Dienst verarbeiteten Daten selbst verantwortlich.

4. Beginn des Vertrages und Vertragsdauer

4.1 Dieser Vertrag wird für die im Kundenvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

4.2 Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

a) der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b) der Kunde verletzt die vereinbarten Nutzungsrechte, insbesondere überlässt er die Nutzung unbefugt einem Dritten;

c) Änderungen an der ForkX Software führen zu erheblichen Nachteilen für den Kunden; sowie

d) der Verzug des Kunden mit seiner Zahlungspflicht um mehr als sechs Wochen.

4.3 Die Bestimmung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet keine Anwendung.

5. Abrechnung/Zahlung

5.1 Abrechnungs- sowie Zahlungsmodalitäten für die Nutzung der Dienste ergeben sich aus dem Kundenvertrag.

5.2 Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern und Abgaben, die auf die Leistungen von ForkOn erhoben werden. Die Rechnung ist zum im Kundenvertrag vereinbarten Zeitpunkt zu begleichen. Rechnungen übersendet ForkOn ausschließlich per E-Mail an die vom Kunden hierfür angegebene E-Mail-Adresse.

6. Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, auf die ForkX Software und den Dienst mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und diese für eigene Geschäftszwecke innerhalb von Deutschland zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist begrenzt auf die vom Kunden gebuchte Anzahl von Einheiten (Anzahl der verwalteten Gabelstapler), wie sie im Kundenvertrag festgelegt ist.

6.2 Im Übrigen erhält der Kunde mit dem Vertrag keinerlei Eigentumsrechte oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrages und den definierten Einsatzzweck der ForkX Software und des Dienstes hinausgehende Nutzungsrechte. Alle Rechte an der ForkX Software, dem Dienst, den zugrundeliegenden Softwareapplikationen oder beim Kunden installierten ForkOn-Softwarekomponenten im Original, in Kopie oder modifizierter Form verbleiben insoweit bei ForkOn.

6.3 Soweit ForkOn dem Kunden für weitere Funktionalitäten der ForkX Software ein Hardware-Device überlässt, erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf das Hardware-Device und die Funktionalitäten, welche über dieses Device verfügbar sind.

7. Gewährleistung

7.1 ForkOn stellt dem Kunden als Anlage zum Kundenvertrag eine auf den neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung der ForkX Software zur Verfügung, welche die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen der ForkX Software beschreibt.

7.2 ForkOn ist verpflichtet, die ForkX Software und den Dienst frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern, verfügbar zu machen bzw. zu überlassen.

7.3 Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist ForkOn zur Nachbesserung berechtigt, und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es ForkOn nicht innerhalb einer angemessenen Frist, durch Nachbesserung die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch der ForkX Software und Dienstes ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder fristlos kündigen.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, ForkOn nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken

7.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die ForkX Software und des Dienstes vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.

7.6 Bei Beschädigung des Devices wird ForkOn nur dann Ersatz leisten, wenn innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein technisches Versagen des Devices vorliegt, das nicht auf eine Beschädigung des Devices durch Anwender zurückzuführen ist.

8. Haftung

8.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer Garantie sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet ForkOn nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Eine verschuldensunabhängige Haftung von ForkOn auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Erteilung des Auftrags vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet ForkOn nur bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände ForkOn rechnen musste.

8.4 Für den Verlust von Daten haftet ForkOn nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

8.5 Die Haftung von ForkOn erstreckt sich ferner nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der ForkX Software sowie der von ForkOn erbrachten Dienste, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter verursacht worden sind.

8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von ForkOn.

8.7 Soweit über die Webseite www.ForkOn.de eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Webseiten, Dienste etc. von Dritten, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet ForkOn weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. ForkOn haftet auch nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

9. Höhere Gewalt

9.1 Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9.2 Als höhere Gewalt gelten auch von ForkOn nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei ForkOn oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung von ForkOn ergeben.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die vor oder nach Abschluss des Vertrages erlangten Informationen über vertrauliches Know-how oder Betriebsinterna des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die ForkX Software und den Dienst sowie die in diesem Zusammenhang verarbeiteten Daten.

10.2 Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich nur zeitweise beschäftigter Mitarbeiter, Praktikanten u.ä.) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung dieses Vertrages eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten und dem jeweils anderen Vertragspartner entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen überlassen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages unbeschränkt fort.

10.3 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 gilt nicht, soweit die Ausnahmen des § 5 GeschGehG eingreifen, sowie gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen von einer der Vertragsparteien verlangt werden können. Nicht von der Geheimhaltungspflicht erfasst sind solche vertrauliche Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der offenbarenden Vertragspartei zu vertreten ist.

10.4 Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, vertrauliche Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse von ForkOn) im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. Reverse Engineering meint sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie gegebenenfalls erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.

11. Allgemeines

11.1 Die Nutzung der ForkX Software sowie die Erbringung des Dienstes erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von ForkOn ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Leistungserbringung durch ForkOn stellt kein Einverständnis mit Ihren Geschäftsbedingungen dar.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen kann ForkOn dem Kunden per  E-Mail mitteilen. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von sechs Wochen widersprechen (E-Mail genügt). Erfolgt Ihrerseits kein Widerspruch, gilt die Änderung als von dem Kunden genehmigt und wird drei Monate nach der Mitteilung von ForkOn wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform, wobei von diesem Schriftformerfordernis selbst ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden kann. E-Mails genügen der Schriftform.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des “UN-Kaufrechts“ (CISG) und Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Haltern am See, Deutschland. ForkOn ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.1.